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Zweiteilige Glasbodenplatte Halbmond 960 × 1060 mm – mit Ausschnitt für die Frischluftzufuhr
Die zweiteilige Glasbodenplatte in Halbmondform mit 960 × 1060 mm verbindet zuverlässigen Funkenschutz mit einer flexiblen und durchdachten Konstruktion. Sie schützt brennbare und empfindliche Bodenbeläge vor Funkenflug, Glut, Asche und Brennstoffresten und verfügt zusätzlich über einen Ausschnitt für das Aluflexrohr der externen Frischluftzufuhr.
Durch den vorgesehenen Ausschnitt kann die Verbrennungsluftleitung aus dem Fußboden oder aus dem darunterliegenden Keller zum Kaminofen geführt werden. So eignet sich die Glasbodenplatte besonders für Kaminöfen, die über einen bodennahen oder nach unten ausgerichteten Anschluss für die externe Verbrennungsluftzufuhr verfügen.
Zweiteilige Halbmondform für eine flexible Nutzung
Die Funkenschutzplatte besteht aus zwei separaten Glaselementen. Der Kaminofen wird auf dem hinteren Teil aufgestellt, während das vordere Element den erforderlichen Schutzbereich vor der Feuerraumöffnung bildet. Der weich geschwungene Halbmond sorgt für eine elegante Optik und einen harmonischen Übergang in den Wohnraum.
Da der Kaminofen ausschließlich auf dem hinteren Element steht, kann das vordere Glasteil bei vollständig erkaltetem und nicht betriebenem Ofen abgenommen werden. Dies erleichtert die Reinigung des Fußbodens und ermöglicht es, den vorderen Teil außerhalb der Heizsaison platzsparend aufzubewahren.
Ausschnitt für das Aluflexrohr der Frischluftzufuhr
Der integrierte Ausschnitt ermöglicht die Durchführung eines Aluflexrohres für die externe Verbrennungsluft. Die Frischluft kann beispielsweise über eine Kernbohrung aus dem Keller oder direkt durch den Fußboden zum Anschluss des Kaminofens geführt werden.
Der Ausschnitt verhindert, dass die Glasplatte auf dem Frischluftrohr oder dessen Bodendurchführung aufliegt. Dadurch lässt sich die externe Luftzufuhr sauber in den Aufstellbereich des Kaminofens integrieren.
Bitte prüfen Sie vor der Bestellung, ob die Position und Größe des Ausschnitts mit der Lage der Bodendurchführung, dem Durchmesser des Aluflexrohres und dem Frischluftanschluss Ihres Kaminofens übereinstimmen.
Produktdetails der Glasbodenplatte
- Form: Halbmond
- Ausführung: Zweiteilig
- Gesamtmaße (B × T): 960 × 1060 mm
- Maße in Zentimetern: 96 × 106 cm
- Glasstärke: 6 mm / 0,6 cm
- Material: Einscheibensicherheitsglas (ESG)
- Oberfläche: Transparent
- Kanten: Hochwertig poliert
- Besonderheit: Ausschnitt für ein Aluflexrohr zur Frischluftzufuhr
- Luftzuführung: Aus dem Fußboden oder dem darunterliegenden Keller
- Hinteres Element: Verbleibt unter dem Kaminofen
- Vorderes Element: Abnehmbarer Funkenschutz vor dem Ofen
- Einsatzbereich: Kaminöfen und Schwedenöfen
Vorteile der zweiteiligen Halbmond-Funkenschutzplatte
- Zweiteilige Konstruktion für eine flexible Nutzung
- Mit Ausschnitt für das Aluflexrohr der externen Verbrennungsluft
- Geeignet für eine Frischluftzufuhr aus dem Boden oder Keller
- Vorderes Glaselement außerhalb der Heizsaison abnehmbar
- Erleichtert die Reinigung des Bodens vor dem Kaminofen
- Elegante Halbmondform mit geschwungener Vorderkante
- Schützt vor Funkenflug, Glut, Asche und Holzresten
- Gefertigt aus 6 mm starkem Einscheibensicherheitsglas
- Polierte Kanten für eine hochwertige und saubere Optik
- Transparentes Glas lässt den vorhandenen Bodenbelag sichtbar
- Pflegeleichte und einfach zu reinigende Oberfläche
Für raumluftunabhängige und extern luftversorgte Kaminöfen
Moderne Kaminöfen können ihre benötigte Verbrennungsluft über eine separate Leitung von außen beziehen. Eine solche externe Luftzufuhr ist insbesondere in gut gedämmten oder besonders luftdichten Gebäuden sinnvoll und kann – abhängig vom jeweiligen Ofenmodell und seiner Zulassung – auch für einen raumluftunabhängigen Betrieb erforderlich sein.
Die Glasbodenplatte ermöglicht eine ordentliche Durchführung des Aluflexrohres im unmittelbaren Aufstellbereich. Ob der Kaminofen tatsächlich raumluftunabhängig betrieben werden darf, richtet sich jedoch nach seiner bauaufsichtlichen Zulassung und nicht allein nach dem Vorhandensein einer externen Frischluftleitung.
Saisonale Nutzung des vorderen Funkenschutzelements
Während der Heizperiode werden beide Glaselemente gemeinsam verwendet. Das vordere Halbmond-Element schützt den Boden vor der Feuerraumöffnung und muss vor jeder Inbetriebnahme vollständig und korrekt an das hintere Element angelegt sein.
Außerhalb der Heizsaison kann der vordere Teil abgenommen und sicher aufbewahrt werden. Das hintere Element bleibt zusammen mit dem Kaminofen und der durchgeführten Frischluftleitung dauerhaft an seinem Platz. So nimmt die Glasbodenplatte im Sommer weniger sichtbare Fläche im Wohnraum ein.
Empfehlung: Silikon-Dichtlippe für das hintere Glaselement
Für das hintere Glaselement, auf dem der Kaminofen dauerhaft steht, empfiehlt sich die Verwendung einer transparenten Silikon-Dichtlippe. Diese wird an der Unterseite der Glasplatte angebracht und reduziert das Eindringen von Staub, Asche, Tierhaaren und weiteren Verschmutzungen.
- Besonders für das dauerhaft unter dem Ofen verbleibende Glaselement empfohlen
- Transparent und optisch unauffällig
- Einseitig selbstklebend
- Flexibel und auf die benötigte Länge kürzbar
- Gesamtlänge: 4500 mm
- Reduziert Verschmutzungen unter der schwer zugänglichen Glasfläche
- Sorgt für einen sauberen Übergang zwischen Glasplatte und Fußboden
Die Silikon-Dichtlippe sollte möglichst vor dem Aufstellen des Kaminofens am hinteren Glaselement angebracht werden. Im Bereich des Ausschnitts und der Frischluftleitung ist sie entsprechend anzupassen, damit die Leitung nicht eingeengt oder beschädigt wird.
Wichtige Hinweise zur Planung und Montage
Vor der Montage müssen die Position des Kaminofens, der Verlauf der Frischluftleitung und die Lage der Bodendurchführung genau aufeinander abgestimmt werden. Das Aluflexrohr darf nicht durch das Gewicht des Ofens oder die Glaskanten gequetscht, geknickt oder beschädigt werden. Auch die Vorgaben des Ofenherstellers zum Durchmesser, Querschnitt und Verlauf der Verbrennungsluftleitung sind zu beachten.
Hinweis zur erforderlichen Größe des Funkenschutzes
Vor Feuerungsöffnungen von Kaminöfen für feste Brennstoffe müssen Fußböden aus brennbaren Materialien durch einen ausreichend großen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen geschützt werden. Als allgemeine Mindestanforderung muss sich der Funkenschutz von der Feuerraumöffnung aus in der Regel mindestens 50 cm nach vorne und mindestens 30 cm zu beiden Seiten erstrecken.
Ob die zweiteilige Halbmond-Glasbodenplatte mit 960 × 1060 mm für Ihren Kaminofen ausreichend dimensioniert ist, hängt von der Breite und Tiefe des Ofens, der Position der Feuerraumöffnung sowie von der konkreten Aufstellsituation ab. Beachten Sie deshalb die Montage- und Sicherheitshinweise des Ofenherstellers sowie die örtlich geltenden Vorschriften.
Das vordere Glaselement darf nur bei vollständig erkaltetem und nicht betriebenem Kaminofen entfernt werden. Vor der erneuten Inbetriebnahme muss die vollständige Funkenschutzplatte wieder korrekt zusammengesetzt sein.
Mit ihrer zweiteiligen Halbmondform, dem Ausschnitt für die externe Frischluftzufuhr und dem transparenten Sicherheitsglas ist diese Bodenplatte eine praktische und optisch elegante Lösung für Kaminöfen mit Luftzuführung aus dem Fußboden oder Keller.


















